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Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, raten wir Ihnen dringend, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für eine Erstberatung aufzusuchen.


Es ist wichtig, schnell zu handeln, da bestimmte Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung unverzüglich geltend gemacht werden müssen. Zudem muss eine Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.


 

Die Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung sind vielfältig und daher ist es für den juristischen Laien meist nicht möglich, sich adäquat gegen eine Kündigung zu wehren.


Eine Kündigung kann aufgrund formaler Fehler oder anderer Gründe, insbesondere wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, unwirksam sein.


Als Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir bundesweit Arbeitnehmer / Angestellte in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und bieten Arbeitnehmern einen effektiven Kündigungsschutz im Arbeitsrecht.


Durch unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Pforzheim, sind wir in der Lage, Ihre Situation eingehend zu prüfen und für Sie ggfs. eine angemessene Abfindung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen auszuhandeln.

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